TOP Ö 5: Landeshauptstadt München; Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2068 (Freiham Nord); vorläufige Autobahnanbindungsstraße zwischen der Anschlussstelle Germering - Nord der A 99 und dem 1. RA Freiham - Nord - Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB